Was ist das persönliche Budget?
"Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Mit dem Persönlichen Budget können Leistungsempfänger*innen von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden Menschen mit Behinderungen zu Budgetnehmer*innen, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll."
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Okt. 2024, https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html)
Was ist das persönliche Budget?
Das persönliche Budget ermöglicht es Mensch mit Behinderung, selbstständig Leistungen zur Teilhabe zu beauftragen und in Anspruch zu nehmen. In der Regel geschieht dies durch Geldleistungen, die die Betroffenen zu diesem Zwecke erhalten. Die bisherigen Dienst- und Sachleistungen werden hiermit ergänzt.
Ist es auch für junge Menschen vorgesehen?
Ja, sogar insbesondere für sie! Durch das persönliche Budget können beispielsweise ambulante Wohnkonzepte, Freizeitassistenzen oder Ferienbetreuungen finanziert werden, die die Teilhabe junger behinderter Menschen auch ohne die Unterstützung der Eltern gewährleisten.
Welche Leistungen können finanziert werden?
Das persönliche Budget kann für sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden. Insbesondere betreute Wohnkonzepte oder Assistenzleistungen im Berufs- und Freizeitbereich können hiermit finanziert werden.
Wie hoch ist das persönliche Budget?
Das ausgezahlte Budget wird individuell für den festgestellten Bedarf jedes behinderten Menschen berechnet. Ermittelt wird es an der tatsächlichen Höhe des benötigten Unterstützungsbedarfs. Die Kosten für Beratung und Unterstützung sind hierbei bereits enthalten.
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